Anträge auf Einzelfall-Priorisierung können beim Sozialministerium gestellt werden

Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei der Einzelfallstelle ihres Bundeslandes auf bevorzugte Schutzimpfung stellen. Dies sieht die Impfverordnung des Bundes vor. Die Geschäftsstelle zur Beratung über die Einzelfallentscheidung hat gestern ihre Tätigkeit aufgenommen und ist dem Corona-Stab im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugeordnet. Die ärztliche Beratung erfolgt durch zwei Ärzte. In schwierigen oder unklaren Fällen kann ein Expertengremium hinzugezogen werden. Die Entscheidung wird durch die Geschäftsstelle an die Antragstellenden gesendet und gilt als Impfberechtigung in den jeweiligen Prioritätsstufen. Der Einzelfall-Antrag gilt für die Fälle, die über die aktuelle Priorisierung nicht gedeckt sind und bei denen nach ärztlicher Beurteilung und Prüfung durch die Einzelfall-Stelle ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Wer bisher schon formlos einen Antrag ans Sozialministerium, Deutsches Rotes Kreuz, seine Krankenkasse o. ä. gerichtet hat, wird gebeten, ebenfalls den förmlichen Antrag zu nutzen und diesen an die Einzelfallstelle zu schicken. Eine Weitergabe von formlosen Anträgen und deren Übernahme durch die Einzelfallstelle ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.

Für einen Antrag füllen die Antragsteller vollständig das Antragsformular “Antrag auf Priorisierung für Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen“ aus und senden es gemeinsam mit der ärztlichen Beurteilung per Post an Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – Geschäftsstelle Stelle Einzelfallentscheidung Corona-Impfung -, Albertstraße 10, 01097 Dresden oder per E-Mail an email hidden; JavaScript is required.

Welche Informationen die ärztliche Beurteilung enthalten soll, entnehmen die Antragstellenden dem Merkblatt, welches dem Antragsformular angefügt ist. Dieses und weitere Informationen finden Interessierte hier. Anträge, die nicht vollständig sind oder bei denen die ärztliche Beurteilung fehlt, können nicht bearbeitet werden.

 

 

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet

Hintergrund ist der Nachweis der Krankheit bei einem Hausgeflügelbestand in Burgstädt. Alle Hühner des Bestandes sind innerhalb kürzester Zeit verendet. Jetzt ist ein Sperrbezirk mit einem Umfang von mindestens drei Kilometer um den Ausbruchsbestand gezogen worden. Dieser umfasst Burgstädt, Mohsdorf, Taura sowie die Teile von Hartmannsdorf und Mühlau nördlich der Kreisstraße 8252. Außerdem legte das Amt ein Beobachtungsgebiet mit einem Umfang von mindestens zehn Kilometern fest.

 

Aufstallung

Die hohe Gefahr der Einschleppung der Tierseuche durch Wildvögel hat unter anderem dieser Fall gezeigt. Auch in anderen Landkreisen von Sachsen werden Ausbrüche bei Wildvögeln aber auch bei gehaltenen Vögeln gemeldet. Daher ist es zum Schutz der Hausgeflügelbestände notwendig die Allgemeinverfügung zur risikobasierten Aufstallung im Landkreis anzupassen. Deswegen wird ab sofort mit einer weiteren Allgemeinverfügung die Aufstallung der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel im gesamten Landkreis angeordnet. Die Tiere müssen dann in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt appelliert an alle Tierhalter diese Maßnahmen einzuhalten um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand führt zur Gesamtbestandstötung.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert tote aufgefundene Wildvögel dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.

Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zwei Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Klassischen Geflügelpest erlassen. Sie wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html veröffentlicht.

 

 

Amtliche Haushaltsbefragung – Mikrozensus 2021

Jährlich wird im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“)  ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20 000 Haushalte) von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebens-unterhalts, usw. befragt werden. Um die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt sowie die Lebensbedingungen der Menschen in Europa beurteilen zu können, sind international vergleichbare Daten zu Erwerbstä-tigkeit, Beschäftigung, Einkommen und Gesundheit unverzichtbar. Das Mikrozensus-Frageprogramm in 2021 enthält daher neben Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung auch Fragen des Zusatzprogramms zum Gesundheitszustand.

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.

Die Befragten können sich entweder telefonisch von geschulten Erhebungsbeauftragten befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.

Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

 

 Auskunft erteilt: Stefan Meller, Tel.: 03578 – 33-2110
email hidden; JavaScript is required

Der Landkreis Mittelsachsen hat mit drei neuen Allgemeinverfügungen weitere Lockerungen im Rahmen der aktuellen Corona Verordnung des Freistaates Sachsen zugelassen. Demnach ist ab dem 9. März 2021 das sogenannte „Click & Meet“ im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen laut der Allgemeinverfügung nicht mit.

Außerdem ist Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich und auf Außensportanlagen möglich. Des Weiteren können Einrichtungen der körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals öffnen. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

Die Veröffentlichung erfolgte im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html

Allgemeinverfügung:

1991 übernahm Werner Rüdiger die Familientradition des Schmiedebetriebes in Gleisberg. Die Nachfrage nach den traditionellen Dienstleistungen und Erzeugnissen aus dem Schmiede- und Schlossereisektor war zu dieser Zeit denkbar schlecht. Werner Rüdiger und Sohn Uwe Rüdiger sahen in der Fertigung von Fenstern eine neue, Erfolg versprechende Perspektive. 1996 wurde das Einzelunternehmen in die aktuelle Rechtsform, die Rüdiger Fensterbau GmbH, umgewandelt. 1998 folgte der Umzug zum jetzigen Firmensitz in der Starbacher Straße in Gleisberg. Dazu wurde eine ehemalige landwirtschaftliche Lagerhalle erworben und zur Produktionsstätte ausgebaut. Hinzu kam ein neu errichteter Verwaltungs- und Sozialtrakt. Ab diesem Zeitpunkt erlangte die Herstellung von Aluminiumbauelementen immer größeres Gewicht. Im Jahre 2007 übergab Werner Rüdiger die Gesellschaftsanteile und die Geschäftsführung in die Hände seines Sohnes Uwe. Werner Rüdiger war bis zu seinen Ruhestand im Jahr 2020 weiter als 2. Geschäftsführer im Unternehmen aktiv. Von moderner Architektur geprägte Gebäudehüllen mit großflächigen transparenten BaueIementen wurden zu neuen Herausforderungen. Ab 2007 rückte auch die Energiegewinnung aus der Gebäudehülle in den Fokus des Unternehmens. Fassadenintegrierte Photovoltaik wurde zur Ergänzung für den reinen Metallbau. In den Jahren der Finanzkriese konnte die Photovoltaik die leichte Schwäche im Bausektor sehr gut kompensieren. Alle Segmente werden auch heute noch nachgefragt und vom Unternehmen angeboten, wobei sich die Fertigung und Montage hochwertiger Aluminiumelemente für Gewerbeobjekte und Architektenhäuser mittlerweile zum Schwerpunkt des Unternehmens entwickelt hat. Ein wichtiger Auftraggeber für die Rüdiger Fensterbau GmbH ist der japanische Bauträger und Generalunternehmer Takenaka, welcher einst mit der Ansiedlung des Unternehmens Hitachi im Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ nach Roßwein kam und in dessen Auftrag das Gleisberger Unternehmen Fenster und Türen im Betriebsgebäude auf der Goldenen Höhe einbaute. Noch heute besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem japanischen Bauunternehmen, in dessen Auftrag die Rüdiger Fensterbau GmbH deutschlandweit eine Vielzahl von Fassadenverkleidungen an Gewerbeobjekten realisiert. Gegenwärtig sind beim Gleisberger Unternehmer 15 Mitarbeiter angestellt, wovon zwei Lehrlinge als Metallbauer ausgebildet werden. Seit November 2020 wurde Frau Kerstin Rüdiger zum zweiten Geschäftsführer und Frau Nicole Handschack zur Prokuristin der Rüdiger Fensterbau GmbH bestellt. Wie Geschäftsführer und Inhaber Uwe Rüdiger mitteilte, stehen die Zeichen gegenwärtig sehr gut, dass der Familienbetrieb auch in Zukunft durch den eigenen Nachwuchs weitergeführt wird. Sohn Justin möchte die Ausbildung in einem Metallberuf ergreifen und eines Tages die Spuren des Familienbetriebes fortführen. Wie Uwe Rüdiger unterstreicht, sieht er für die Baubranche im Allgemeinen und damit verbunden, für den Türen- und Fensterbau im Speziellen weiterhin optimistische Zeichen und bestätigt eine stabile Auftragslage. Für die Zukunft wünschen sich der Unternehmer und sein Team Gesundheit und immer genügend Kreativität und Zeit für herausfordernde Aufträge.

Bürgermeister Veit Lindner überbrachte dem Unternehmen die Glückwünsche der Stadt und hob hervor, dass die in Gleisberg zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze nicht nur einen Gewinn für den Ortsteil darstellen, sondern gleichzeitig das Unternehmen mit seinen deutschlandweit errichteten Glasfassaden die gute handwerkliche Arbeit des sächsischen Unternehmers präsentiert.

 

Bisher konnten lediglich Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Primarschüler ihre Schulen besuchen. Unter strengen Hygieneregeln werden in Sachsen die Schulen für alle weiteren Schüler schrittweise geöffnet. Es soll jedoch eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme der Primarstufe – und das gesamte Personal der Schulen gelten.

Zur Umsetzung der Testpflicht sollen Selbsttests zum Einsatz kommen. Das Kultusministerium arbeitet daran, diese Selbsttests in ausreichenden Mengen zu beschaffen, damit diese ab dem 15. März 2021 zur Verfügung stehen.

Schüler ab Klassenstufe 5 sollen sich einmal pro Woche testen, Lehrer und weiteres Personal an den Schulen zweimal pro Woche. Der Test soll an der Schule durchgeführt werden oder es muss ein aktueller Testnachweis vorgezeigt werden. Wer keinen negativen Test vorlegen kann, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Der Unterricht findet dann nur in Distanz statt. Die Schüler müssen sich in dem Fall schriftlich abmelden.

In einem ersten Öffnungsschritt sollen zunächst am 10. März 2021 an Förderschulen auch die Schüler oberhalb der Primarstufe ihre Schulen wieder besuchen können. Es findet eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das heißt, die Klassen und Gruppen müssen streng voneinander getrennt bleiben. Die Testung an den Förderschulen am 10. März 2021 soll nach dem bisherigen Modell durch medizinisch geschultes Personal mit Schnelltests durchgeführt werden. Hier tritt – wie bei den anderen Schulen – eine Testpflicht mit Auslieferung der Selbsttests ab dem 15. März 2021 ein. An den Grundschulen trifft die Testpflicht nur Lehrkräfte und weiteres Personal – nicht die Schüler.

Ab dem 15. März 2021 sollen die übrigen weiterführenden Schulen auch für alle anderen Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, für die in den vergangenen drei Monaten kein Präsenzunterricht möglich war. Die Klassen müssen jedoch geteilt werden, der Unterricht findet im Wechselmodell statt.

Fast alle Schüler müssen, sowohl auf dem Gelände der Schule als auch im Schulgebäude, eine medizinische Maske tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen von der Maskenpflicht im Unterrichtsraum gibt es lediglich für Primarschüler und Schüler der Förderschulen sowie bei vorliegendem Attest.

Geplant ist weiterhin auch, dass die Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Grundsätzlich gilt, dass der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung wieder aufgenommen werden können, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Tagen unterschritten wird.

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 Die neuen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. März 2021 basieren auf dem jeweils tagaktuellen Inzidenzwert im Freistaat Sachsen und in den Landkreisen. Auf der Homepage der Stadt Roßwein finden Sie auf der Startseite den Link: Corona-Pandemie – aktuelle Kennzahlen. Die landkreis- und gemeindespezifischen Kennzahlen zur Covid 19 Entwicklung können Sie hier nachverfolgen. Wenn Sie diesen Link öffnen, gelangen Sie zu den tagesaktuellen Inzidenzwerten der Städte und Landkreise. Dort können Sie nachvollziehen, wie sich der jeweilige Inzidenzwert entwickelt. Mit Stand 7. März 2021 hat die Stadt Roßwein einen Inzidenzwert von 66,6/100.000 Einwohner und hält den 29. Platz der Städte im Landkreis. Der Landkreis Mittelsachsen hat eine Inzidenz von 65,8. 

Die sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde am 5. März 2021 auf Grund der Bund- Länderbeschlüsse vom 3. März 2021 angepasst. Die neue Verordnung tritt am 8. März 2021 in Kraft und am 31. März 2021 außer Kraft. Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze, wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt.

Die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen und die damit verbundene Auflage, die Unterkunft nur mit triftigem Grund verlassen zu dürfen, werden grundsätzlich aufgehoben. Dies gilt auch für das Alkoholverbot. Auch die nächtliche Ausgangssperre fällt ersatzlos weg.

Wer darf ab Montag, d. 8. März 2021 öffnen?

  • Fahrschulen dürfen vollumfänglich öffnen. Bedingung ist eine wöchentliche Testung des Personals, ein Hygienekonzept und ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest des Kunden.
  • Buchläden,
  • Baumschulen,
  • Gartenmärkte,
  • Baumärkte
  • und Blumengeschäfte dürfen ebenfalls öffnen. Nötig sind hier eine Begrenzung der Kundenzahl und ein Hygienekonzept.

Der Inzidenzwert im Landkreis Mittelsachsen liegt mit Stand 7. März 2021 bei 65,8/100.000 Einwohner, womit folgende Erleichterungen eingetreten sind:

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis folgendes erlauben:

  • Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit.
  • Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. Ballsportarten der Kinder im Außenbereich sind somit wieder erlaubt.
  • Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

Wenn der Inzidenzwert weiter unter 100/100.000 Einwohner im Landkreis Mittelsachsen liegt, kann ab 15. März 2021 mit folgenden Erleichterungen gerechnet werden:

  • Die Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten.

Hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis frühestens ab 22. März 2021 folgende Öffnungen erlauben:

 Außengastronomie mit vorheriger Terminvereinbarung. Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, ist ein negativer, tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest notwendig.

  • Die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Musiktheatern, Musik-, Kunst- sowie Tanzschulen. Bedingung ist ein negativer, tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest für Besucher.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Teilnehmer müssen einen negativen, tagesaktuellen Covid19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis folgende Lockerungen erlauben:

  • Öffnung des Einzel- und Großhandels mit Kundenbeschränkung.
  • Kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (maximal 20 Personen) im Außenbereich.
  • Ab dem 15. März 2021: Öffnung von Zoos, botanischen Gärten und Tierparks sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten ohne Terminvereinbarung.

Hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis frühestens ab 22. März 2021 erlauben:

  • Öffnung der Außenbereiche der Gastronomie ohne Terminvereinbarung und ohne Testpflicht für Gäste.
  • Öffnung von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten und Musiktheatern ohne Testpflicht für Besucher.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ohne Testpflicht für Teilnehmer.

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis folgende Lockerungen erlauben:

  • Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich in der Öffentlichkeit und im privaten Raum bis zu drei Hausstände mit insgesamt maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt.

Rückfallregelung/verschärfte Maßnahmen bei erhöhter Inzidenz

 Bei Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Landkreis gelten im Landkreis ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regelungen für eine Inzidenz zwischen 50 und unter 100. Der Landkreis muss dann die darüber hinaus geltenden entsprechenden Lockerungen wieder aufheben.

  • Bei Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Landkreis müssen die Landkreise die entsprechenden Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag aufheben. Zeitgleich müssen Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit eingeführt werden. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt.
  • Sind die maßgeblichen Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten Ausgangsbeschränkungen und Alkoholverbot ab dem zweiten darauffolgenden Werktag ebenso wieder außer Kraft wie die strengeren Kontaktbeschränkungen.
  • Die zuständigen kommunalen Behörden können, abhängig von der regionalen Infektionslage, verschärfende Maßnahmen ergreifen.

Die neue Corona-Schutzverordnung ist unter http://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564  veröffentlicht oder auf der Homepage der Stadt Roßwein unter http://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564 abrufbar.

Immer gut informiert : über die App der Stadt Roßwein, den kostenlosen Newsletter sowie das Roßwein-TV

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Verschiedene Supermarktketten und Drogerien haben angekündigt, dass sie in den kommenden Tagen erstmals einen Schnelltest für zu Hause anbieten. Jeder hat damit die Möglichkeit, sich selbst auf Corona zu testen. Wenn man diesen Test zu Hause für sich durchführt und dieser Test positiv sein sollte, dann muss keine Meldung beim Gesundheitsamt erfolgen.

Auf Grundlage eines positiven sogenannten Laientest wird die Behörde zur Kontaktnachverfolgung auch nicht aktiv. Wichtig ist, sich bei einem positiven Ergebnis bei einem selbstgemachten Test sofort abzusondern bzw. sich in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test machen zulassen. Dies PCR- Test kann beispielsweise beim Hausarzt durchgeführt werden. Sollte dieser auch positiv ausfallen, erhält dann das Gesundheitsamt eine Meldung und setzt sich mit der betroffenen Person direkt in Verbindung. Die Quarantäne darf nur verlassen werden, wenn das Testergebnis negativ ist. Geregelt ist dieses Verfahren in der Allgemeinverfügung zur Quarantäne mit Gültigkeit ab 15. Februar des Landkreises Mittelsachsen.

 

 

 

 

Folgende aktuelle Angebote und Informationen der IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen in Freiberg werden für die mittelsächsische Wirtschaft bereitgestellt.

 

Digitaler IHK-Finanzierungssprechtag am 17.03.2021: LEADER-Programm fördert Unternehmen im ländlichen Raum

Die IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen lädt Unternehmen und Existenzgründer am 17.03.2021 zum virtuellen Finanzierungssprechtag ein. Den Teilnehmern stehen Vertreter der Sächsischen Aufbaubank, der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft als Ansprechpartner für Fragen rund um aktuelle Förder- und Finanzierungsprogramme zur Verfügung. Ebenso stellt eine Vertreterin der LEADER-Region „Silbernes Erzgebirge“ das Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes vor und erläutert wie Gewerbetreibende und Unternehmen Fördermittel erhalten. Interessenten melden sich bei Claudia Liebe (E-Mail:claudia.liebe@chemnitz.ihk.de, Tel.: 03731/798655200) oder auf der IHK-Homepage www.chemnitz.ihk24.de unter Eingabe der Suchnummer 12350214 an.

 

IHK-Webinar für Unternehmen „Neues aus dem Arbeitsrecht“

Unter dem Titel „Urlaub, Entgelttransparenzgesetz, Beschäftigungsdatenschutz… – Was gibt es ab 2021 zu beachten“ informiert die IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen wie in jedem Jahr über Neuerungen aus dem Arbeitsrecht. Die kostenfreie Online-Veranstaltung findet am 16.03., 19.03., 22.03. und 23.03.2021 zu unterschiedlichen Zeiten statt. Die Rechtsanwältin Dr. Iris Henkel berichtet über neue Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungsterminen finden die Unternehmen auf www.chemnitz.ihk24.de unter Eingabe der Nummer 123146615 im Suchfeld. Für Fragen steht Claudia Liebe gern zur Verfügung (Tel. 03731 79865-5200, E-Mail: email hidden; JavaScript is required).

 

Existenzgründertreff am 12.04.2021 in der IHK in Freiberg

Den nächsten Existenzgründertreff veranstaltet die Regionalkammer Mittelsachsen der Industrie- und Handelskammer Chemnitz am 12. April in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Chemnitz im DBI in Freiberg. Die Veranstaltung beginnt 16 Uhr. Der Existenzgründertreff richtet sich an all diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen und auf der Suche nach einem Fahrplan für das weitere Vorgehen sind. Die Teilnehmer erhalten grundlegende Erstinformationen zum Businessplan, zum Gewerberecht und zu Fördermöglichkeiten.

Haben Sie Interesse? Für Fragen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an Jenny Göhler (E-Mail: email hidden; JavaScript is required, tel. 03731/79865-5500.

 

Kostenfreie Webinare für Führungskräfte und Personaler

Für die meisten Mitarbeiter stellen Veränderungsprozesse im Arbeitsleben eine Herausforderung dar. Gute Kommunikation und Führung sind in diesen Zeiten notwendig. Das Projekt Arbeitgeberattraktivität* der Regionalkammer Mittelsachsen bietet im März und April zu diesem Thema folgende kostenfreie Webinare an:

25.03.2021, 13:00 – 14:45 Uhr
Mitarbeiterführung und -kommunikation in Veränderungsprozessen
(Dokumenten-Nr. 123145734)

21.04.2021, 10:30 – 12:15 Uhr
Führen von Teams in Veränderungsprozessen
(Dokumenten-Nr. 123145741)

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.chemnitz.ihk24.de unter der Eingabe der oben genannten Dokumenten-Nr. im Suchfeld.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Maria Göbel (Tel.: 03731/79865-5300, E-Mail: email hidden; JavaScript is required).

*Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

 

 

Am 24. April 2021 wird der eigentlich im Dezember 2020 geplante Job- und Karrieretag in Freiberg nachgeholt. Das Messe-Organisationsteam rund um die GIZEF GmbH arbeitet derzeit auf Hochtouren an der vierten Runde zur beliebten Job-Präsenzmesse.

All denjenigen, die nicht mehr so lange warten möchten, weil sie sich mit dem Gedanken tragen in ihre alte Heimat zurückzukehren, weil sie das tägliche Pendeln leid sind oder einfach über eine berufliche Veränderung nachdenken, bietet der virtuelle Job- und Karrieretag wertvolle Informationen und den direkten Kontakt zu 39 regionalen Arbeitgebern. Bereits über 2.500 Besucher haben sich seit dem Start der Online Jobmesse im Dezember 2020 intensiv zu den Unternehmen verschiedenster Branchen, vom Gesundheitswesen über den Handel bis hin zu Handwerk und Industrie, informiert.

Positive Erfahrungen haben auch die teilnehmenden Unternehmer machen können. So nutzt zum Beispiel die Firma Mint of Finland GmbH aus Halsbrücke das neue virtuelle Format, um auf sich als attraktiver Arbeitgeber in der Region aufmerksam zu machen. „Wir sehen in diesem virtuellen Messeauftritt einen großen Vorteil zur herkömmlichen Messe. In unserem 360 Grad-Panorama, können sich Interessierte das Unternehmen und unsere Produktionsanlagen ganz bequem von zu Hause ansehen. Das ginge sonst nicht“, schmunzelt die Personalleiterin Susan Jentsch. Gute Erfahrungen hat das Unternehmen auch mit „Hospitationstagen“ gemacht. „Wir machen uns einen Tag aus und der Bewerber/-in kann sich die Tätigkeit, das Arbeitsumfeld und die Teamarbeit seines vielleicht zukünftigen Jobs einfach mal ansehen. “Wir arbeiten bei uns in flachen Hierarchien, jeder kann und soll sich einbringen. Und jeder wird gehört. Deshalb ist unser Firmenmaskottchen auch der „Teamgeist“, der uns auch an unserem Stand auf dem virtuellen Job- und Karrieretag vertritt.“

Aktuell werden unter dem Slogan „Top Jobs Mittelsachsen“ wöchentlich drei neue Stellenangebote der mittelsächsischen Ausstellerfirmen über den Facebook Kanal der Wirtschaftsregion Mittelsachsen (www.facebook.com/wirtschaft.in.mittelsachsen) vorgestellt. Interessierte können sich dann auf die virtuelle Messe klicken und den direkten Kontakt zum neuen Arbeitgeber finden. Und so vielleicht schon bald ihre eigene kleine Erfolgsgeschichte schreiben.

Neuigkeiten zum Job- und Karrieretag am 24. April 2021 werden regelmäßig auf www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de veröffentlicht.

(LRA, Katrin Rosner)

 

 

Mit dem Förderwettbewerb sucht das Magazin chrismon in einem Jurywettbewerb mit Publikumsbeteiligung spannende und kreative Projekte von Kirchgemeinden. Chrismon belohnt diese Projekte mit insgesamt 22.000 Euro.

Unser Gemeindeprojekt

Seit dem 15. März 2020 erscheinen aus unseren Kirchgemeinden im Striegistal (Sachsen) täglich Impulse zur Tageslosung. Begonnen als Ermutigungsprojekt mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, war es erst auf einzelnen, dann auf einigen Schultern verteilt. Anfangs sollten die Impulse hauptsächlich über die Webseiten der Kirchgemeinden lesbar und per Telefon hörbar sein. Nach und nach stieg die Reichweite – via Facebook, Instagram, WhatsApp, Telegram und Twitter erreichen unsere Impulse ein wachsendes Publikum. Im September 2020 sollten sie eigentlich eingestellt werden. Nach dieser Meldung erreichte uns eine Flut von Nachrichten. Darunter viel Bedauern über das Ende der täglichen Impulse. Viele Ehrenamtliche erklärten sich bereit, uns zu unterstützen. So ist es bis heute, nach über 300 Tagen mit Impulsen aus dem Striegistal, die längst auch in Leipzig, Westsachsen, Baden-Württemberg, Rumänien und den USA gelesen werden – soweit wir das wissen.

So möchten wir die Fördergelder verwenden

Wir würden gern die Erreichbarkeit der Impulse erleichtern und dafür unseren Webauftritt verbessern bzw. zusammenführen. Das würde auch unsere Erkennbarkeit als Schwesternkirchen stärken. Außerdem suchen wir noch nach einer neuen Lösung für die Impulse per Telefon.

Stimmen Sie jetzt für unser Projekt ab!

Die Abstimmung ist möglich vom 2. bis 25. März 2021

 

 

Am 01. März 2021 beging Jens Erazim mit seinem Estrichbau das 20-jährige Unternehmensjubiläum. Den Schritt in die Selbstständigkeit bereut der Unternehmer nicht, da die Verdienstmöglichkeit zur damaligen Zeit als Angestellter in der Baubranche eher gering war und sich die Baubranche insgesamt in einer Rezession befand. Seit Beginn seiner Selbstständigkeit im Estrichbau fungiert dabei der gebürtige Littdorfer als sogenannter Einzelkämpfer. Kein Auftrag, und sei die Fläche für Estrich- oder Betonböden noch so klein, wird dabei von Jens Erazim abgelehnt, sondern zur Zufriedenheit der Kunden abgearbeitet. So ist das Subunternehmen Estrich Bau Jens Erazim ein gefragter Partner in der Region, wenn es um Estrich, Pool- und Hausterrassen oder Rüttelböden geht. Wie Jens Erazim mitteilte, ist die Auftragslage gut, und die Aufträge für Privatpersonen oder Unternehmen halten sich die Waage. Seine bisher größten Baustellen waren der Estrichboden im BMW-Werk Leipzig, im Sektor Ost bei Mercedes Benz in Ludwigsfelde oder in der Schott/Glas und Keramik AG in Jena. Als zweites Standbein hat sich der Unternehmer auf die Sanierung eigener historischer Gebäude spezialisiert und konnte diesbezüglich bereits die ehemalige Villa der früheren Tuchfabrik Zschoche auf der Äußeren Wehrstraße oder das Gebäude des Unternehmens Forberger auf der Nossener Straße umfangreich sanieren und moderne Wohnungen bereitstellen. Dass toll sanierte Wohnungen im Altbaubestand ihre Mieter finden, zeigen die beiden voll vermieteten Investitionsobjekte, in denen ganz bewusst alte Baumaterialien wieder zum Einsatz kamen. Weitere Objekte zu sanieren, kann sich Jens Erazim dabei vorstellen, jedoch bedarf dies auch Freizeit, welche durch den Estrichbau nicht im Überfluss vorhanden ist.

Bürgermeister Veit Lindner überbrachte Jens Erazim zu seinem Jubiläum die Glückwünsche der Stadt und dankte ihm gleichzeitig für die Sanierung der stadtbildprägenden Grundstücke, was unzweifelhaft zu einer weiteren Verschönerung des Roßweiner Stadtbildes beigetragen hat.